Der im Unternehmen bestellte Datenschutzbeauftragte muss über umfassende Fachkenntnis im Bereich des Datenschutzes verfügen. Hierzu gehören neben dem fundierten rechtlichen Wissen auch Kenntnisse im Bereich der IT-Sicherheit. Als externer Datenschutzbeauftragter verfügen wir über ein umfangreiches Fachwissen und halten dieses stets aktuell.
Wir informieren Sie über gesetzliche Neuerungen oder bestehenden Handlungsbedarf in Ihrem Unternehmen und überwachen die Einhaltung aller relevanten Vorgaben gemäß unseres Beratungsmandats.
Wir agieren als externer „Dienstleiter“ für Ihr Unternehmen und setzen nur Personen ein, die über das notwendige Fachwissen im Bereich des Datenschutzes verfügen.
Bei Interesse an einer externen Datenschutzbetreuung oder für weitere Informationen, können Sie uns gerne kontaktieren.
Als externer Datenschutzbeauftragter betreuen wir Ihr Unternehmen im Rahmen des vertraglichen Leistungsumfangs und beraten Sie individuell zu allen datenschutzrechtlichen Fragen.
Wir bieten Ihnen lösungsörientierte Ansätze zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und helfen Ihnen bei der Erstellung eines Datenschutzkonzepts, der Datenschutzdokumentation und der Implementierung der Maßnahmen in ihre internen Arbeitsabläufe. Der Datenschutz im Unternehmen sollte vor allem seit dem Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Anwendung findet und neue Maßstäbe setzt, besondere Beachtung finden, da bei Verstößen schmerzhafte Bußgelder drohen.
Unser Fokus liegt speziell auf der Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen in der Region Mainz, Frankfurt am Main, dem Rhein-Main Gebiet und Rheinhessen. Darüber hinaus bieten wir unsere Beratungsleitungen auch deutschlandweit an.
Gerne können Sie uns unverbindlich kontaktieren und ein Angebot anfragen.