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Allgemeine Geschäftsbedingungen der hp Consultinggesellschaft mbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der HP Consultinggesellschaft mBH

[Stand Juni 2023]

§1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern („Auftraggeber“). Alle Leistungen und Angebote von der HP Consultinggesellschaft mbH mit Sitz in Ingelheim, eingetragen beim Amtsgericht Mainz unter HRB 48315 (im Folgenden "Gesellschaft" genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Auftraggebern über die von der Gesellschaft angebotenen Lieferungen und Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber in der zum Auftragszeitpunkt aktuellen Version, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Geschäftsbedingungen der Auftraggeber oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Diese AGB gelten ausschließlich, selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihre Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote der Gesellschaft sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, selbst wenn wir Ihnen Muster, technische Dokumentationen, sonstige Produkt- oder Leistungsbeschreibungen zukommen lassen.

(2) Die Beauftragung der Gesellschaft durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Gesellschaft ist berechtigt dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen nach dem Zugang des Auftrags anzunehmen.

(3) Auftragsänderungen jeglicher Art müssen schriftlich oder in elektronischer Form mitgeteilt werden und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Eine einseitige Auftragsänderung durch eine der Vertragsparteien ist ausgeschlossen.

§3 Leistungen / Einzelaufträge

(1) Die Gesellschaft verpflichtet sich, die mit dem Auftraggeber auf der Grundlage der vorliegenden AGB geschlossenen Einzelaufträge vertragsgemäß zu erfüllen.

(2) Einzelaufträge sind bindend, soweit Sie schriftlich oder in elektronischer Form erteilt und von der Gesellschaft schriftlich oder in Textform bestätigt wurden.

§4 Haftung

(1) Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet die HP Consultinggesellschaft GmbH nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Abs. 2 wird auf 1.000.000, - € (in Worten: eine Millionen Euro) begrenzt.

(4) Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(6) Die Haftungsbeschränkungen nach § 4 der vorliegenden AGB vorstehenden gelten für die gesamte Tätigkeit der Gesellschaft für die Auftraggeber, also insbesondere für sämtliche erteilte Aufträge und Folgeaufträge des Auftraggebers. Einer erneuten Vereinbarung der Haftungsbeschränkung bedarf es für diese Aufträge nicht.

(7) Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen, insbesondere die Haftung auf einen geringeren als den in Abs. 3 genannten Betrag begrenzt werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.

§5 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat der Auftraggeber der Gesellschaft alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu übergeben, damit eine Erfüllung des Auftrags möglich ist und entsprechende interne Ressourcen und Mitarbeiter vorzuhalten. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind.

§6 Unteraufträge

Die Gesellschaft ist berechtigt sich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen und Unteraufträge zu erteilen.

§7 Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

(1) Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts.

(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung bzw. der Ort der weiteren Beratungsstelle, wenn der Auftraggeber Kaufmann, Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sofern der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis Mainz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

§8 Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit, Änderungen und Ergänzungen

Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.

 

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